Aktuelle Neufassung vom 18.12.2020

Der Wald der Mitglieder des Waldbauverein Mayen-Koblenz e.V. ist seit dem Jahre 2004 PEFC-zertifiziert. (PEFC = Programm for Endorsement of Forest Certification) Damit konnten und können aktuell alle Mitglieder unseres Waldbauvereines Ihr Holz mit dem PEFC-Siegel veräußern. Da zwischenzeitlich nahezu alle Holzkäufer nur noch zertifiziertes Holz erwerben, ist eine Zertifizierung des eigenen Privatwaldes sehr wichtig.
Mit der Zertifizierung belegen wir Waldbesitzer glaubwürdig, dass wir unseren Wald nachhaltig bewirtschaften, damit auch künftige Generationen Freude am artenreichen Ökosystem des Waldes haben Die seinerzeitige Zertifizierung wird von PEFC bzw. von unabhängigen beauftragten Stellen in Abständen kontrolliert.


In diesem Jahr wurde unser Waldbauverein erstmalig aufgrund der PEFC Zertifizierung durch den TÜV Rheinland kontrolliert. (Die Kontrollen für das weltweit geltende PEFC-Siegel werden bewusst von unabhängigen und anerkannten Prüfinstituten durchgeführt, um größtmögliche Sicherheit für die Qualität des PEFC-Zertifikates nachzuweisen.) Im Zuge der Prüfung wurden deutlich, dass künftig der Waldbauverein nicht mehr -wie bisher- eine pauschale Zahlung für den Wald aller Mitglieder an PEFC leisten kann, sondern dass künftig jedes einzelne Mitglied

  1. eine „Freiwillige Selbstverpflichtung“ unterzeichnen kann/muss, wenn seine Holzerzeugnisse weiterhin PEFC-zertifiziert sein sollen.
  2. die genaue Lagebezeichnung mit Waldgröße und Holzart des Aufwuchses angeben muss, damit die auch für Privatwaldbesitzer nützliche und sehr sinnvolle Zertifizierung erhalten bleibt.
    Zur Umsetzung dieser Forderung wurde unserem Waldbauverein zunächst eine Frist bis Mitte Februar 2021 gesetzt. Da dies vor dem Hintergrund von CORONA und der fehlenden Möglichkeit alle Mitglieder des WBV MYK umfassend in einer Mitgliederversammlung zu informieren haben wir uns zunächst um eine entsprechende Fristverlängerung bemüht.


Unsere waldbesitzenden Mitglieder haben grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten:

  1. Eigene Anmeldung bei der Zertifizierungsstelle unter: www.PEFC.de
    (nur sinnvoll bei größeren Waldbeständen)
    oder sinnvollerweise (da für Mitglieder die preiswertere Variante):
  2. Mitteilungen an die Geschäftsstelle des Waldbauvereines Mayen-Koblenz e.V.
    unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Mitteilungen sollen bitte unter Verwendung der beiden Vordrucke:

  1. „Vordruck Freiwillige Selbstverpflichtung“ und
  2. „Vordruck Datenerhebung WBV MYK 2020“ erfolgen.
    (bitte verwenden Sie künftig nur den Vordruck Datenerhebung mit Stand: 18.12.2020)


Wenn darauf keinen Zugriff zu Hause haben, suchen Sie bitte zunächst in der Familie nach einem Helfer, oder wenden Sie sich an die Geschäftsstelle in Langenfeld, Tel: 02655/4025, in der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
an Rudi Börsch, Macken; Tel.: 02605/ 3117.


Info zur „Freiwilligen Selbstverpflichtung“ der Mitglieder:

Die seinerzeitige PEFC-Zertifizierung unseres Waldbauvereines erfolgte durch ein Versehen von PEFC in einer falschen Eingruppierung! (Damit wären alle Mitglieder des WBV MYK in der Mithaftung, wenn nur ein Mitglied sich nicht an die Vorgaben von PEFC gehalten hätte.)
Nach der Überprüfung unseres Waldbauvereines fordert und empfiehlt PEFC hier dringend eine Änderung!
Das bedeutet für alle Mitglieder, dass sie selbst und freiwillig entscheiden, ob sie an der PEFC-Zertifizierung für ihre Waldbestände teilnehmen!
Bedenken Sie hier folgendes:
In der „Freiwilligen Selbstverpflichtung“ ist auch die Mitglieds-Nr. der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) anzugeben.
Der Grundbetrag des Mitgliedsbeitrages zur SVLFG beträgt = 120,- Euro jährlich.
Sofern Sie aktuell keine Mitglieds-Nr von der SVLFG, ausgestellt auf Ihren Namen und mit allen angegebenen Waldflächen auf der Rechnung der SVLFG haben, überlegen Sie bitte, ob Sie die „Freiwillige Selbstverpflichtung des Waldbesitzers“ jetzt abgeben um damit Ihren Wald nach PEFC-Standards zu bewirtschaften. (In diesem Falle sollten Sie einen evtl. vorh. Bescheid von der Berufsgenossenschaft auf den Namen eines anderen Familienmitglieds oder mit unvollständigen Parzellenangaben auf der Rechnung der Berufsgenossenschaft zuerst mit der Berufsgenossenschaft klären.)
Die „Freiwillige Selbstverpflichtung“ können Sie anschließend an den Waldbauverein MYK e.V. übergeben.
Ihre Mitgliedschaft im Waldbauverein bleibt unabhängig von einer Abgabe einer „Freiwilligen Selbsterklärung“ zu PEFC für Ihre Waldbestände bestehen!
Weitere Infos zu PEFC-Standards finden Sie unter: www.pefc.de.

Info zum „Vordruck Datenerhebung WBV MYK 2020“

Für die Zertifizierungsstelle und auch die Waldbrandversicherung werden für alle Waldparzellen folgende Angaben benötigt:
Gesamtgröße des Waldbestandes; Name der Gemarkung, Flur-Nr., Parzellen-Nr. Größe der einzelnen Parzelle(n) und die jeweilige Holzart der Bestockung.
Mit der notwendigen Datenerhebung können Sie die Mitgliedschaft im Waldbauverein ggf. berichtigen (wenn z. Bsp. der Wald vererbt oder verkauft wurde)
und u. a. wird auch der Datenschutz im Waldbauverein aktualisiert.

Alle Mitglieder im Waldbauverein Mayen-Koblenz werden gebeten, sich die o. a. Vordrucke unter der angegebenen Webadresse oder bei einem Mitglied im Vorstand oder der Geschäftsstelle in Langenfeld zu besorgen, diese gemäss den vorsteh. Info‘s zu bearbeiten und bis 28.02.2021 bei der Geschäftsstelle des WBV MYK, Sabergstr. 46 in 56729 Langenfeld, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
bzw. die Mitglieder aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel bei Rudi Börsch, Hauptstr. 19, 56290 Macken; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. abzugeben.

Hinweis:
Der Vorstand des Waldbauvereines wird -sofern erforderlich- den Mitgliedern in einer der nächsten Mitgliederversammlungen einen Vorschlag zur Änderung der bisherigen Jahresbeiträge in unserem Waldbauverein zur Beschlussfassung vorlegen.